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Rechtsbeugung durch Verletzung übergesetzlichen Rechts

Editorial DUNCKER & HUMBLOT

Rechtsbeugung durch Verletzung übergesetzlichen Rechts
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Detalles del libro

Der Rechtsbeugungstatbestand ist in den neunziger Jahren durch die Strafverfolgung der DDR-Systemverbrechen nicht nur Gegenstand wegweisender höchstrichterlicher Urteile, sondern auch Thema zahlreicher strafrechtlicher Untersuchungen geworden. Das besondere Interesse an diesem Tatbestand erklärt sich zunächst mit der Vielzahl strafrechtsdogmatischer Fragen, die § 339 StGB aufwirft. Darüber hinaus machte das Bemühen um die Strafverfolgung des DDR-Justizunrechts die Grenzen, die auch dem Rechtsstaat bei der Aufarbeitung von Systemunrecht gesetzt sind, in besonderem Maße deutlich. Die Suche nach Rechtsmaßstäben zur Beurteilung von Taten, die in einem fremden Rechtssystem begangen wurden, führte die Gerichte und die Jurisprudenz - ähnlich wie schon bei der Strafverfolgung der NS-Verbrechen - in über die Strafrechtsdogmatik hinausgehende Bereiche der Rechtsphilosophie, des allgemeinen Staatsrechts und des Völkerrechts. Die im Rechtsstaat oft nur noch theoretisch interessierende Frage nach dem Verhältnis von Gesetz und Gerechtigkeit, die Frage nach dem "richtigen Recht" - letztlich auch die Frage nach der Legitimation des Strafrechts - erlangte hier unmittelbare, praktische Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund diskutiert die Autorin die Rechtsbeugungsstrafbarkeit wegen der Verletzung übergesetzlichen Rechts. Einem Überblick über die rechtsphilosophische Rechtsbeugungsdebatte und über die aktuelle strafrechtsdogmatische Diskussion des § 339 StGB folgt eine Analyse der praktischen Bedeutung übergesetzlichen Rechts in der Rechtsprechung zum NS- und DDR-Justizunrecht. Hierauf aufbauend wird das Zusammenwirken strafrechtlicher, staatsrechtlicher, rechtsphilosophischer und völkerrechtlicher Grundlagenfragen bewertet. Es wird argumentiert, dass auch der moderne demokratische Rechtsstaat übergesetzliches Recht zwar nicht zum unmittelbar geltenden Rechtsmaßstab für § 339 StGB erheben kann, dies jedoch nur unter der Bedingung gilt, dass sich das Rechtssystem allgemein an den Grundsätzen der Gerechtigkeit orientiert.